Allgemeine Geschäftsbedingungen Uwe Schuhmann Haustechnik, 92421 Schwandorf, 08/2010

1. Allgemeines

1.1 Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Ver-käufe und sonstigen Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden.
1.2 Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Zwischenverkauf bleibt vorbehal-ten. Die dem Kunden übermittelten Unter-lagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und dgl. sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
1.3 An unsere Angebote sind wir innerhalb von 60 Tagen ab Datum gebunden, eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden.
1.4 Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

2. Lieferung

2.1Die Ware wird auf Kosten und Gefahr des Käufers geliefert, soweit nichts anderes vereinbart. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw. – falls sie vorher einem Spediteur übergeben wird, mit Übergabe an diesen, auf den Kunden über.
2.2 Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anfahrtsstraße mit schwerem Lastzug befahrbar ist. Für eine Ablademöglichkeit ist bei Lieferung von palettierter Ware zu sorgen (z.B. Stapler, Kran, Laderampe).
2.3 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abberufen wird. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern.
2.4 Höhere Gewalt und sonstige unvorher-gesehene von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unter-brechung der Energieversorgung und dgl. entheben uns für die Dauer ihrer Auswir-kungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unseren Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in diesem Fall nur soweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so  erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.
2.5 Die Waren reisen handelsüblich verpackt. Verpackungsmaterial wird nicht vergütet und nur zurückgenommen soweit dies schriftlich vereinbart ist.
2.6 Die Waren werden gegen Transport-schäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und für seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu dokumentieren und zu melden, sowie unverzüglich deren Art und Umfang mitzuteilen.
2.7 Rücknahme falsch bestellter Ware erfolgt nur bei vorheriger Vereinbarung. Die Ware muss in einwandfreiem Zustand sein. Angerissene VPE werden nicht zurück-genommen. Kosten der Rücknahme trägt der Kunde (z.B. Versand). Zzgl. werden bis 35% Rücknahmegebühr berechnet. Sonderanfer-tigungen sind von Umtausch oder Rücknahme generell ausgeschlossen.

3.  Mängelrüge/Gewährleistung

3.1 Die Gewährleistung beträgt 6 Monate, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart und beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Reklama-tionen sind bei sonstiger Verwirkung des Gewährleistungsanspruches unverzüglich, jedenfalls vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich geltend zu machen. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurück-haltung  des Kaufpreises oder eines Teiles davon.
3.2 Wir leisten Gewähr, dass die Waren ordnungsgemäß sind und gewöhnliche Eigenschaften aufweisen. Für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese schriftlich zugesagt wurden.
3.3 Für Ware, die als mindere Qualität, wie z.B. „zweite Wahl“, bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.
3.4 Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden.
3.5 Weitere Gewährleistungen, z.B. die 10-Jahresgarantie für unsere Variotherm-Produkte gelten nur im Rahmen einer individuell schriftlich abzuschließenden, auftragsbezogenen Garantievereinbarung.
3.6 Für Planungszuarbeiten wird nur gewährleistet, wenn zusätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Ausführung eingehalten wurden.

4. Produkthaftung und Schadenersatz

4.1 Für von uns zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung sowie von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angeben über Handhabung, Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind. Diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers. Uns treffen auch keine weiteren Auf-klärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstiger Handhabung.

5. Preise

5.1 Die Preise entsprechen der Kostenlage des Angebotsdatums. Bei Änderung eines der kostenbildenden Faktoren behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Auch wenn ausdrücklich versandspesenfreie Lieferung vereinbart war, verpflichtet uns dies nur zur Übernahme der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen tarifmäßigen Frachtkosten.
5.2 Preislisten usw. dienen nur zur unverbindlichen Information, wenn sie nicht ausdrücklich für einen Auftrag als ver-bindlich vereinbart wurden.

6. Zahlung

6.1 Wir behalten uns vor, Sicherstellung (Bankbürgschaft, Vorkasse) von unseren Kunden zu verlangen.
6.2 Unsere Rechnungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Die Inanspruchnahme von vereinbarten Skonti setzt voraus, dass alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.4 Schecks uns Wechsel werden nur zahlungshalber und nach vorheriger schrift-licher Vereinbarung entgegengenommen, Wechselsteuer, Diskont, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für rechtzeitige Vorlage und Protest-erhebung übernehmen wir keine Gewähr.
6.5 Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegen-nahme von Zahlungen nur mit ausdrück-licher, schriftlicher Inkasso-Vollmacht berechtigt.
6.6 Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
6.7 Die Aufrechnung von Gegenfor-derungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
6.8 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem gültigen normalen Bankzinsfuß zu berechnen.
6.9 Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten offenen Forderung zu verlangen. Dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluß die wirtschaft-liche Lage des Kunden bekannt wird.
6.10 Kommt der Kunde der Zahlungs-aufforderung gem. 6.9 trotz  Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, so sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die in unserem Eigentum befindlichen Waren zurückzunehmen, ohne daß dies mit einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist oder wir vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurücktreten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Waren im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die Sicherheitsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechen-de Verfügung, untersagt. Wird von dritter Seite auf Ware, die in unserem Eigentums-vorbehalt steht, Exekution durchgeführt oder sonst zugegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich zu verständigen. Allfällige Kosten, die uns mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsen, sind vom Kunden zu ersetzen.
7.3 Auch bei der Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren geht unser Eigentum nicht unter. In diesem Fall gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstanden Sache ein adäquater Miteigentumsanteil zusteht.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unserer Unternehmenssitzes.

9. Festlegung der AGB

Sollten einzelnen Festlegungen der AGB aktuellen gesetzlichen Regelungen wider-sprechen, bleibt die Gültigkeit aller anderen Festlegungen dieser AGB davon unberührt.
Anstelle der ungültigen tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem gewollten Inhalt am nächsten kommt.